Ihr Anschprechspartner
Lorenz Moser
Auf Ihrem Weg zur Datenschutz-Compliance ist der erste wichtige Schritt die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses. Dabei klären Sie bereits grundlegende Fragen des Datenschutzrechts:
Die erste zentrale Aufgabe, die das Datenschutzrecht vorschreibt, besteht also darin, dass Sie die Datenverarbeitungsvorgänge Ihres Unternehmens erkennen und dokumentieren. Dabei stellen sich in Unternehmen regelmäßig grundlegende Fragen:
Die Datenschutzbehörde hat zur Form des Verarbeitungsverzeichnisses bisher bewusst keine Stellung genommen, um verschiedene Arten der Handhabung zu ermöglichen.
Wir geben Ihnen umfangreiche Vorschläge zu den Zwecken der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen, Kategorien personenbezogener Daten, Empfängern und Löschfristen, wie sie für fast jedes Unternehmen relevant sind. Aus diesen Vorschlägen können Sie bequem auswählen und sich Inspiration holen, damit Sie alle weiteren Datenverarbeitungsvorgänge in Ihrem Unternehmen in Ihr Verarbeitungsverzeichnis aufnehmen können. So wird Ihr Verzeichnis auch wirklich vollständig!
Die häufig zeitintensive Aufgabe, alle Verarbeitungsvorgänge zu erkennen und zu dokumentieren, haben wir für Sie bereits vorbereitet. Sie können sich Ihr Verarbeitungsverzeichnis einfach und schnell selbst zusammenstellen und dieses nach Bedarf ergänzen.
Das Tool dsvGO! bietet Ihnen über die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hinaus die Möglichkeit, bereits bei der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung zu bestimmen und einzutragen. Das Tool schlägt Ihnen für die von Ihnen ausgewählten Verarbeitungsvorgänge Rechtsgrundlagen vor und liefert Best-Practice-Beispiele dazu, worauf die ausgewählten Verarbeitungsvorgänge üblicherweise gestützt werden können. Durch diese Dokumentation der Rechtsgrundlagen der Verarbeitung erfüllen Sie schon den zweiten wichtigen Schritt zur Datenschutz-Compliance.