Lorenz Moser

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Lorenz Moser

FAQ

Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) schlagend geworden. Diese Verordnung regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Europäischen Union. Das ist wichtig und sinnvoll, weil sie dafür sorgt, dass personenbezogene Daten geschützt und nicht missbraucht werden.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die eine Person identifizieren können: Name, Adresse, Telefonnummer, Bilder, Stimme, URL, IP-Adresse uvm. Personenbezogene Daten finden sich häufig in Dokumenten wie Rechnungen, Verträgen, Krankenakten oder Zeugnissen und werden häufig in Datenbanken gespeichert.
Das sind besonders heikle personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person (z. B. Fingerabdruck, Irisscan, Krankengeschichte, Allergien, Religionsbekenntnis, Fingerprint-Sensoren,…).
Jedes Unternehmen und alle Vereine (egaler welcher Größe) sind von der Datenschutz-Grundverordnung betroffen. Die Dokumentation über die getroffenen Maßnahmen kann jederzeit von der Datenschutzbehörde angefordert werden. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder.
Sie müssen ein Verarbeitungsverzeichnis führen, technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen und Einwilligungserklärungen einholen sowie Auftragsverarbeitungsvereinbarungen abschließen. All dies müssen Sie dokumentieren und für eine etwaige Prüfung durch die Datenschutzbehörde jederzeit parat haben.
Jedes Unternehmen muss dokumentieren, in welchen Geschäftsprozessen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies geschieht im Verarbeitungsverzeichnis. Darin wird festgehalten, welche Daten wo, in welcher Form und wie lange die personenbezogenen Daten gespeichert werden. Dieses Verzeichnis kann jederzeit von der Aufsichtsbehörde angefordert werden. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder.
Unser dsvGO!-Tool listet übersichtlich und systematisch auf, was Sie tun müssen. Das Tool enthält Erklärungen und vorgefertigte Formulare, damit Sie alle Aufgaben mit möglichst geringem Aufwand erledigen können. Abgdeckt sind alle standardisierten Vorgänge, die jedes Unternehmen und jeden Verein betreffen. So bleiben Sie immer rechtskonform und vergessen nichts. Innerhalb kürzester Zeit haben Sie eine fertige DSGVO-Dokumentation. Bei Sonderfällen und für individuelle Anpassungen können Sie den Rechtsanwalt kontaktieren.
Nein, Sie benötigen kein Vorwissen. Sie erhalten nach Ihrem Kauf außerdem ein Tutorial, das Ihnen alle nötigen Informationen vermittelt. Und sollten Sie doch einmal Schwierigkeiten haben oder nähere Informationen benötigen, können Sie unseren Anwalt kontaktieren, der Ihnen bei allen Fragen weiterhilft. So bleiben Sie immer auf der sicheren Seite!
Das Tool stellt Ihnen verschiedene Mustervorlagen zur Verfügung. Sie prüfen zunächst, welche Verarbeitung für Sie relevant ist (z.B. Personalwesen) und haken nacheinander jene Kategorien an, die im Rahmen Ihrer Personalverwaltung zur Anwendung kommen. Anschließend können Sie das Verzeichnis exportieren und fertig ist Ihre DSVGO-Dokumentation.
Vorlagen gibt es für Personalwesen, Marketing und Security. Sie können aber individuell zusätzliche Bereiche hinzufügen, die für Ihren Verein oder Ihr Unternehmen relevant sind.
Wir bieten Ihnen drei verschiedene Pakete an. Wenn Sie das Basic-Paket wählen, stehen Ihnen 150 vorgefertigte Standardvorgänge und 20 technische und organisatorische Maßnahmen zur Verfügung. Sie zahlen 25 € monatlich und haben keine Bindung. Wenn Sie das Paket Basic+ wählen, zahlen Sie 20 € pro Monat bei 1-Jahres-Bindung. Wählen Sie das Paket Premium, steht Ihnen zusätzlich zum oben genannten Service eine Rechtsberatung im Ausmaß von einer Stunde zur Verfügung. Sie zahlen 300 € monatlich ohne Bindung.
Wenn Sie das Premium-Paket wählen, haben Sie pro Monat einen Anspruch auf Rechtsauskünfte im Umfang von einer Stunde. Mit dem Basic-Paket können Sie unseren Anwalt zum Sondertarif kontaktieren, bezahlen aber die jeweils anfallenden Beratungsstunden separat.
Rechtliche Auskunft bietet Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Lichtenberger & Partner. MMag. Ewald Lichtenberger ist Datenschutzexperte und berät in sämtlichen Rechtsfragen des (unternehmerischen) Umgangs mit personenbezogenen Daten.
Es besteht für Sie die Möglichkeit, die dsvGO-Checkliste selbst in Ihrer Institution zu hosten (on premise). Wir stellen Ihnen dazu gerne ein entsprechendes Angebot aus. Kontaktieren Sie uns dazu bitte einfach unter dsvgo@axtesys.at.
Wenn Sie als EPU oder KMU tätig sind, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht, da es sich bei dem Produkt um eine „Dienstleistung im Internet“ im Bereich B2B handelt. Kaufen Sie unser Produkt für einen Verein, so steht Ihnen innerhalb von 14 Tagen ab Kaufzeitpunkt das gesetzliche Rücktrittsrecht zu.
Sie können Ihr Abo innerhalb der Abofrist bis zum letzten Tag der Laufzeit per E-Mail an kündigen. Nach einer Kündigung bleibt das Abo noch bis zum Ende des Abrechnungszeitraums aktiv. Wir würden uns jedoch sehr freuen, wenn Sie uns treu bleiben - oder uns Rückmeldung zu unserem Produkt an dsvgo@axtesys.at geben, damit wir unser Leistungsangebot verbessern können.